Beim Versorgungsausgleich geht es um den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, die das Gericht nach den gesetzlichen Vorschriften bei jeder Scheidung durchzuführen hat.
Ehegatten haben die Möglichkeit, zum Versorgungsausgleich Vereinbarungen zu treffen, die den individuellen Verhältnissen gerecht werden.
Allerdings unterliegen diese Vereinbarungen einer richterlichen Überprüfung.
Möglich kann es daher beziehungsweise sein, nur gesetzliche Renten auszugleichen und betriebliche Altersversorgungen auszunehmen.
Sollten Sie insoweit Beratungsbedarf haben, so stehe ich Ihnen gerne für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.
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