Scheidung mit nur einem Anwalt?

Ihr Partner möchte das Scheidungsverfahren mit einem „gemeinsamen“ Anwalt durchführen, um Kosten zu sparen? Er/Sie hat Ihnen vorgeschlagen, mit zu einem bestimmten Anwalt zu gehen?

Den „gemeinsamen“ Anwalt als solchen gibt es nicht. Kein Anwalt und auch kein Mediator darf beide Parteien in einem Scheidungsverfahren vertreten.

Nur wenn alle Folgesachen wie bspw. Unterhaltsfragen, Zugewinn und elterliche Sorge / Umgang schon im Vorfeld geregelt wurden oder gar kein Thema sind, ist die Durchführung des Scheidungsverfahrens mit nur einem Anwalt möglich.

Derjenige Ehegatte, der die Scheidung einreicht, muss immer anwaltlich vertreten sein. Für den anderen Ehegatte gilt dies nicht, sofern nur die Scheidung und der Versorgungsausgleich anhängig sind und keine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich getroffen werden soll. Denn nur für die Zustimmung zur Scheidung brauchen Sie keinen eigenen Anwalt.

Was aber ist, wenn bspw. Unterhaltsfragen ausserhalb eines Scheidungsverfahrens geklärt werden sollen, Sie aber aus Kostengründen auf die Vertretung durch einen eigenen Anwalt verzichten möchten ?

Ich biete Ihnen an, Sie beratend zu begleiten . Ich erstelle Ihnen Unterhaltsberechnungen oder überprüfe diejenigen des
“ gegnerischen “ Anwaltes, ohne nach aussen aufzutreten.

Auch in allen anderen Scheidungsfolgesachen kann eine solche beratende Begleitung sinnvoll sein.

Sprechen Sie mich hierzu einfach an.