Kosten

Die Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ).

Grundsätzlich entscheidet der Gegenstandswert einer Angelegenheit über die Höhe der anfallenden Gebühren.

Bei einer Scheidung legt das Gesetz als Gegenstandswert das zusammengenommene dreifache Monatsnettoeinkommen der Ehepartner zugrunde. Weitere Folgesachen wie z.B. Versorgungsausgleich, Kindes- oder Ehegattenunterhalt werden vom Gericht gesondert bewertet.

Die Kosten einer Scheidung kann ich Ihnen in einem Beratungsgespräch unverbindlich veranschlagen. Die Gebührenhöhe einer Erstberatung liegt nach dem RVG bei max. netto € 190,-.

Diese Beratung dauert ca. 1 Stunde und gibt Ihnen einen ersten Überblick über die durch eine Trennung ausgelösten Rechtsfolgen. Die Kosten einer Mediation werden nach Stundenaufwand berechnet.

Die Kosten eines Mediationsverfahrens richten sich nach Dauer und Umfang der zu regelnden Angelegenheiten. Im Schnitt fallen nach einem ersten Informationsgespräch ca. 2 bis 4 gemeinsame Gespräche an.
Dazu kommt der Arbeitsaufwand des Anwaltes für die Erstellung von Unterhaltsberechnungen und die Verfassung einer abschließenden Vereinbarung.

Gerne beantworte ich Ihnen hierzu nähere Fragen, bitte sprechen Sie mich an.