Die Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ).
Bei einer Scheidung legt das Gesetz als Gegenstandswert das zusammengenommene dreifache Monatsnettoeinkommen der Ehepartner zugrunde. Weitere Folgesachen wie z.B. Versorgungsausgleich, Kindes- oder Ehegattenunterhalt werden vom Gericht gesondert bewertet.
Die Kosten einer Scheidung kann ich Ihnen in einem Beratungsgespräch unverbindlich veranschlagen. Die Gebührenhöhe einer Erstberatung liegt nach dem RVG bei max. netto € 190,-.
Die Kosten eines Mediationsverfahrens richten sich nach Dauer und Umfang der zu regelnden Angelegenheiten. Im Schnitt fallen nach einem ersten Informationsgespräch ca. 2 bis 4 gemeinsame Gespräche an.
Dazu kommt der Arbeitsaufwand des Anwaltes für die Erstellung von Unterhaltsberechnungen und die Verfassung einer abschließenden Vereinbarung.
Gerne beantworte ich Ihnen hierzu nähere Fragen, bitte sprechen Sie mich an.