Seit mehr als zehn Jahren besteht der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Familienrecht in Fürth.
Hierunter fallen die Angelegenheiten Kindesunterhalt, Ehegatten Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgang mit den gemeinsamen Kindern.
Auch die Zuweisung der früher gemeinsamen Wohnung und die Aufteilung des Hausrates sind familienrechtliche Angelegenheiten.
Die Scheidung der Ehe, Regelungen der elterlichen Sorge einschliesslich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und die Durchführung des Versorgungsausgleiches unterliegen dem gerichtlichen Verfahren.
Alle anderen Angelegenheiten lassen sich auch ohne gerichtliche Inanspruchnahme klären.
Hierzu biete ich Paaren, die einigungswillig und -bereit sind, Gesprächstermine an, in denen diese Fragen geklärt und einvernehmlich geregelt werden. Dies kann falls gewünscht auch im Rahmen eines Mediationsverfahrens erfolgen.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Seite „Mediation„.
Für einen kurzfristigen Beratungstermin steht Ihnen Frau Binder im Sekretariat Fürth jederzeit gerne zur Verfügung.