Kostenlose Anfrage bezüglich der Kosten Ihres Scheidungsverfahrens

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich in erster Linie nach dem zusammengerechneten
dreifachen Monats-Netto-Einkommen beider Ehegatten. Maßgeblich ist das Einkommen zum Zeitpunkt
der Einreichung der Scheidung. Auch die Zahl der Altersvorsorgeversicherungen spielt eine Rolle.
Das Vermögen wird in den Gegenstandswert mit einbezogen, sofern es einen Freibetrag von insgesamt
€ 120.000,- übersteigt.

Der darüber hinaus gehende Vermögensanteil wird mit 5% berücksichtigt.

Sofern Sie mir nachstehende Angaben per Mail schicken, kann ich Ihnen eine unverbindliche und kostenlose
Einschätzung der Kosten Ihres Scheidungsverfahrens übermitteln.

Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Kostenlose Anfrage - Kosten - Scheidung

 

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