Ihre Anwältin für Erbrecht in Fürth

Neben dem Familienrecht besteht ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Bereich Erbrecht.

Sie tragen sich bereits seit langem mit dem Gedanken, ein eigenes oder mit Ihrem Ehegatten ein gemeinsames Testament zu errichten?

Sie sind sich unsicher, wie ein solches Testament aussehen sollte und welchen Inhalt es haben kann/haben sollte? Sie möchten sicher sein, dass Ihr Testament formgültig errichtet wird?

Sie möchten einzelne Familienmitglieder vom Erbe ausschliessen und sind sich unsicher, ob das geht?

Sie möchten wissen, welche Erbschaftssteuer ggf. auf Ihre Erben zukommt und ob Sie bereits zu Lebzeiten steueroptimierend Vermögenswerte übertragen können? Gerne berate ich Sie über alle Fragen des Erbrechtes und bin Ihnen bei der Verfassung Ihres Testamentes behilflich. Selbstverständlich verfasse ich auch Ihr Testament nach Ihren Vorgaben, wenn Sie dies wünschen.

Gerne erstelle ich für Sie neben Ihrem Testament auch eine Patientenverfügung sowie eine Vorsorge-/Betreuungsvollmacht. Gerade Letzteres ist von grosser Bedeutung, falls Sie krankheits- oder altersbedingt Ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauernd nicht mehr selbst regeln können und verhindern, dass Ihnen ein Ihnen nicht bekannter Betreuer vom Gericht zugeordnet wird.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die rechtliche Vertretung von Pflichtteilsberechtigten.

Sie sind enterbt bzw. auf den Pflichtteil gesetzt worden?

Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber den Erben und leite alle notwendigen Schritte ein, um von den Erben die für die Berechnung des Pflichtteiles erforderlichen Auskünfte und Nachweise einzuholen. Auch die Formwirksamkeit des Testamentes und die Möglichkeit einer etwaigen Testamentsanfechtung werden von mir geprüft.

Ihre Fragen können wir gene im Rahmen eines umfassenden Erstgespräches erörtern.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin mit meinem Sekretariat.